Übersicht | Mitarbeitende |
Adresse: | Buttenstrasse 8, 4702 Oensingen |
Telefon: | 062 388 05 70 |
E-Mail: | schulverwaltung@psoensingen.ch |
Zur Unterstützung der Begabungs- und Begabtenförderung für alle Kinder stehen verschiedene organisierte oder aufbereitete Angebote zur Verfügung:
Für Kinder mit erweitertem Förderbedarf bestehen zusätzlichen Angebote:
Kinder, welche zu Hause nicht Deutsch / Schweizerdeutsch als Muttersprache haben, lernen Deutsch als Zweitsprache. Wenn sie deswegen dem Unterricht in der Regelklasse nur erschwert folgen können, werden Sie ab Kindergarten durch den Deutsch-als-Zweitsprache-Unterricht gefördert und unterstützt. Durch frühzeitige und gezielte Förderung im sprachlichen Bereich soll die Integration der fremdsprachigen Kinder in die Klasse erleichtert werden. Das Ziel der Förderung soll sein, dass die Kinder so schnell als möglich dem Unterricht der Regelklasse folgen können.
Der Unterricht der DaZ-Lehrperson erfolgt in Absprache und in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson. Die DaZ-Lehrperson überprüft die Fördermassnahmen regelmässig. Sie gibt die Beurteilung der Klassenlehrperson und der Schulleitung bekannt.
Die Logopädie ist eine Massnahme der Förderstufe A und folgt dem kantonalen Ablaufschema für die Logopädie.
Die Förderung findet grundsätzlich während der ordentlichen Unterrichtszeit statt. Sie kann im Klassen- oder im Gruppenrahmen oder im Einzelunterricht erfolgen. Die Förderbereiche und die Förderziele werden am Schulischen Standortgespräch mit allen Beteiligten vereinbart. Die Eltern wie auch die Schülerinnen und Schüler werden in geeigneter Weise informiert.
Kinder mit besonderen Bedürfnissen besuchen den Regelunterricht mit Unterstützung einer Förderlehrperson.
Die Förderstufe A beinhaltet Massnahmen mit einer Förderplanung in einzelnen Fächern, je nach Bedarf oder im Arbeits-, Lern- und Sozialverhalten, sowie die nachteilsausgleichenden Massnahmen. Die Förderung und die Beurteilung erfolgen in Bezug auf die für die Klasse definierten Lernziele, ab der 3. Klasse erfolgt die Beurteilung im Zeugnis mit Noten.
Förderstufe A wird im Zeugnis nicht ausgewiesen.
Die Förderstufe B beinhaltet die verfügten Massnahmen mit individuellen Lernzielen in den einzelnen Fächern, eine Verlangsamung oder die Schulung im regional organisierten Spezialangebot Verhalten.
Die Beurteilung im Zeugnis erfolgt ohne Noten, sondern mit dem Vermerk ILZ (individuelle Lernziele) und es gibt einen Lernbericht im betreffenden Fach.
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