Eltern-ABC
Das entsprechende Formular finden Sie unter Formular Beschwerdemanagement
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Ablaufschema_Beschwerdemanagement.pdf (PDF, 93.8 kB) | Download | 0 | Ablaufschema_Beschwerdemanagement.pdf |
Beschwerdeformular_PDF.pdf (PDF, 48.39 kB) | Download | 1 | Beschwerdeformular_PDF.pdf |
- Jedem Kind wird 1x in seiner Schullaufbahn (KG-6. Klasse) ein ausserordentlicher Ferienaufenthalt von max. 2 Wochen bewilligt. Das Gesuch muss schriftlich 6 Wochen im Voraus an die Schulleitung mittels Formular gestellt werden. Nicht bezogene Ferientage können nicht in einem 2. Gesuch gefordert werden.
- Allfällige weitere Gesuche werden aufgrund der kantonalen Gesetzgebungen und Regelungen entschieden. Ferien gelten nicht als wichtigen Grund um dem Unterricht fernzubleiben.
- Eine allfällige notwendige Aufarbeitung des verpassten Schulstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern. Die Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, dem Kind Arbeiten in den Urlaub mitzugeben.
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Formular_Feriengesuch.docx (DOCX, 33.6 kB) | Download | 0 | Formular_Feriengesuch.docx |
Der Schulweg ist in der Verantwortung der Eltern. Immer mehr Kinder kommen mit E-Trottinetts zur Schule. Die Kantonspolizei Kanton Solothurn hat einen Flyer zum Thema E-Trottinett entwickelt. Der Flyer zeigt die rechtlichen Grundlagen.
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202209-Flyer-E-Trottinett-und-E-Bike.pdf (PDF, 3.24 MB) | Download | 0 | 202209-Flyer-E-Trottinett-und-E-Bike.pdf |
Die betreffenden Eltern erhalten jeweils bis Anfang März detaillierte Informationen zur Anmeldung Ihrer Kinder.
Zweck und Ziel des Elternrates
Der Elternrat fördert den Aufbau regelmässiger Kontakte und den Austausch von Informationen zwischen Eltern, Lehrerschaft und Schulleitung sowie den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten. Damit soll die Verantwortung für das Kind gemeinsam wahrgenommen werden.
Organisation
Der Elternrat besteht aus je 2 Delegierten aus jeder Klasse, die jeweils für ein Jahr gewählt werden, und arbeitet in Stufengruppen (KG, 1./2 Klassen, 3./4. Klassen und 5./6. Klassen). Diese sind im Vorstand mit je 2 Personen vertreten. In jeder Stufe hat eine Lehrperson ohne Stimmrecht Einsitz, im Vorstand ein Mitglied der Schulleitung und eine Lehrperson.
Wahlen
An den Informationselternabenden der Klassen im neuen Schuljahr wird bei Bedarf durch bestehende Mitglieder des Elternrates die Wahl vorgenommen.
Wir freuen uns, wenn sich aus jeder Klasse zwei Eltern zur Wahl stellen um im Elternrat mitzuarbeiten.
Mehr Infos unter: www.elternrat-oensingen.ch
Anmeldung: Eltern und Lehrperson melden das Schulkind mittels Formular bei der Leitung Tagesschule an.
Es besteht die Möglichkeit, das Kind nur an einem Tag anzumelden.
Aufnahme: Aufgenommen werden je nach Platzangebot alle Kinder der Primarschule Oensingen.
Die Aufnahme erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldung.
Kosten: Die Kosten für die Eltern betragen pro Tag je Fr. 5.00.
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2023_Anmeldeformular_Tagesschule.docx (DOCX, 60.95 kB) | Download | 0 | 2023_Anmeldeformular_Tagesschule.docx |
Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines halben Tages stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen am Ende des Schuljahres.
Der Bezug der Jokertage ist der Klassenlehrperson rechtzeitig, spätestens aber 3 Tage vor Bezug, mitzuteilen. Die Lehrperson entscheidet über die Bewilligung.
Einschränkung: Jokertage können nicht während Klassenlagern, Projektwochen, am 1. Schultag des Schuljahres oder an anderen speziellen Anlässen bezogen werden.
Mit nachfolgendem Formular können Sie die gewünschten Jokertage bei der Klassenlehrperson beantragen.
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Formular_Jokertage.docx (DOCX, 33.68 kB) | Download | 0 | Formular_Jokertage.docx |
Die Kinder werden im Kindergarten in ihrer Entwicklung nach Zielen des Lehrplans ganzheitlich begleitet, unterstützt und gefördert.
•Suchen Sie immer zuerst das Gespräch mit der entsprechenden Lehrperson.
•Falls keine Einigung gefunden wird, beziehen Sie die Schulleitung ein.
•Bei weiteren Differenzen setzen Sie sich bitte mündlich oder schriftlich mit dem Gemeinderat Ressort Bildung in Verbindung.
Wenn Sie unter dem Schuljahr Läuse auf dem Kopf Ihrer Kinder entdecken, informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrperson.
Kostenbeteiligung Verpflegung
Die Kostenbeteiligung Verpflegung gilt im Gegensatz zum unzumutbaren Schulweg nur für Schüler der Volksschule mit auswärtigem Schulbesuch (z.B. Schüler einer Talentförderklasse), da hier das ÖV-Gesetz nicht greift. Es gilt das Volksschulgesetz, in welchem die Änderung noch nicht vorgenommen wurde.
Gesuchsformular und Merkblatt
www.oensingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/welcome.php?dienst_id=66305
Ihr Kind kann per Klapp oder Telefon 062 388 05 70 abgemeldet werden.
Surfen ohne Risiko
Chatten ohne Risiko
Schau hin
Internet abc
Allgemeine Infos zur Sicherheit im Netz
Kompass
http://www.oensingen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/?dienst id=40570
Bildungslandschaft der Schulsozialarbeit
https://www.oensingen.ch/publikationen/479941
Unzumutbarer Schulweg
https://www.oensingen.ch/dienstleistungen/40570?
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Merkblatt für die Eltern (DOC, 278.5 kB) | Download | 0 | Merkblatt für die Eltern |
www.musikschule-oeke.ch
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Private Nachhilfe (DOCX, 23.02 kB) | Download | 0 | Private Nachhilfe |
Der Gesundheitszustand der Kinder wird im Kindergarten (Sehtest), in der 1. Klasse, sowie in der 4. und 8. resp. 9. Klasse durch ärztliche Vorsorgeuntersuchungen überprüft.
Diese kann beim Hausarzt oder Kinderarzt durchgeführt werden. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse. Vorsorgeuntersuchungen gehören zu den Pflichtleistungen.
Die Eltern werden von der Schulleitung zur Untersuchung eingeladen.
Kontakt: Priska Kamber
Schicken Sie das ausgefüllte Formular an die Primarschule Oensingen (online oder per Post)
Das Sekretariat wird sich nach Eingang des Formulars bei Ihnen melden.
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Personalblatt_Schuler.rtf (RTF, 486.98 kB) | Download | 0 | Personalblatt_Schuler.rtf |
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Schulhausordnung_PS_Oensingen.pdf (PDF, 302.86 kB) | Download | 0 | Schulhausordnung_PS_Oensingen.pdf |
Zweimal jährlich findet in den Schulzimmern eine Lektion zur Zahnprophylaxe statt. Ihr Kind erhält wertvolle Hinweise und Kenntnisse zum Schutz und zur Pflege seiner Zähne.
Schulweg
Die Verantwortung für die Schülerinnen und Schüler liegt bei Ihnen als Eltern. Sie sind für das Verhalten Ihres Kindes auf dem Schulweg zuständig. Auf dem Schulweg kann Ihr Kind vielfältige soziale Erfahrungen machen, welche die Persönlichkeitsentwicklung positiv beeinflussen können. Gönnen Sie Ihrem Kind diese Erfahrung. Mit Ihrer anfänglichen Begleitung können Sie Ihr Kind auch auf Gefahren und das richtige Verhalten aufmerksam machen. Wir bitten Sie deshalb, Ihr Kind nur in Ausnahmefällen mit dem Auto in die Schule zu fahren.
Sicherer Schulweg
Im Ratgeber erhalten SIe wertvolle Tipps für die Sicherheit von Kindern im Strassenverkehr, er informiert Sie über Verhalten, Wahrnehmung und Sichtbarkeit von Kindern im Strassenverkehr.
www.c-end-a.com/ch/.../sicherer-schulweg-informationen-fuer-kinder-und-eltern
Die Tagesschule befindet sich in den neu eingerichteten, kinderfreundlichen Räumlichkeiten im Trakt B der Primarschule Oberdorf (Zimmer 13/14).
An vier Tagen pro Woche können Kinder vom grossen Kindergarten bis zur 6. Klasse von 11.45 - 17.00 Uhr verschiedene Angebote der Tagesschule besuchen. Betreut werden sie von sechs Tagesschulmitarbeitenden. Die Kinder werden, je nach Modul, verpflegt, bei der Erledigung von Hausaufgaben unterstützt und zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung angeregt. Die Anmeldung efolgt jeweils für ein Schuljahr und ist nach Einheiten buchbar.
Bei Krankheit oder wenn die Tagesschule aus anderen Gründen nicht besucht werden kann, ist das Kind bis spätestens 07.30 Uhr bei der Tagesschulleiterin abzumelden. Abmeldungen haben grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten zu erfolgen.
Tagesschulleitung:
Theresia Kummer
E-Mail: t.kummer@oensingen.ch
Natel 079 929 19 37
Betriebskonzept, neues Betriebskonzept - das Wichtigste in Kürze, sowie Anmeldeformular sind als Download, bei der Tagesschule und im Schulsekretariat erhältlich.
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2024_Anmeldeformular Tagesschule Schuljahr 2024_25 (PDF, 86.8 kB) | Download | 0 | 2024_Anmeldeformular Tagesschule Schuljahr 2024_25 |
Betriebskonzept 2024-25
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2024_Kurzfassung Betriebskonzept (PDF, 106.46 kB) | Download | 0 | 2024_Kurzfassung Betriebskonzept |
Gemäss §8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Verkehr vom 28. Juni 2022 (Stand 1. Januar 2023) trägt der Kanton die Kosten der Schulträger für den Transport der Schüler der öffentlichen Volksschulen einschliesslich der öffentlichen progymnasialen und gymnasialen Klassen, die der obligatorischen Schulzeit zugerechnet werden, sofern der Schulweg unzumutbar ist.
Gemäss Volksschulgesetz umfasst die solothurnische Volksschule die Regelschule (KIndergarten, Primarschule, Sekundarschule, spezielle Förderung) sowie die kantonalen Spezialangebote.
Die Vorgaben eines unzumutbaren Schulweges für alle volksschulpflichtigen Schüler der Einwohnergemeinde Oensingen bis und mit 6. Primarklasse (= 8. Schuljahr, exkl. Schülerinnen und Schüler von regionalen Kleinklassen und von sonderpädagogischen Schulen) sowie für die Schüler der 1. Klasse Gymnasiums (=11. Schuljahr) entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Unzumutbarer Schulweg" auf der Homepage der Einwohnergemeinde Oensingen.
Details und Formulare finden Sie unter:
https://www.oensingen.ch/dienstleistungen/40570?
Die Zuteilung in ein Anforderungsniveau B, E oder P der Sekundarschule setzt die entsprechende Eignung und Empfehlung der Klassenlehrperson voraus. In der Entscheidfindung werden die Erziehungsberechtigten und die Schüler und Schülerinnen einbezogen.
An den Standortgesprächen soll anhand eines Beobachtungsinstruments für Eltern und Lehrpersonen eine möglichst optimale Lösung für die Schülerinnen und Schüler gefunden werden. Auf diese Weise erfolgt der Übertritt ganzheitlich.
Bei Uneinigkeit zwischen der Klassenlehrperson und den Erziehungsberechtigten können die Schülerinnen und Schüler an einer Kontrollprüfung teilnehmen. Die Zuteilungsentscheidung kann durch diese Prüfung bestätigt oder geändert werden.
Die Änderungen am Übertrittsverfahren werden vom LSO, dem VSL SO und den politischen Entscheidungsträgern unterstützt.